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Die NIS2-Richtlinie: Klärung von Gesetzgebung und Verpflichtungen

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft hat neue Herausforderungen für die Cybersicherheit mit sich gebracht. Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt sind zunehmend mit Cyber-Bedrohungen konfrontiert. Die NIS2-Richtlinie, auch bekannt als die Richtlinie über Netz- und Informationssysteme 2, ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Bis zum 17. Oktober 2024 müssen alle Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Aber was genau bedeutet das NIS2-Gesetz für Ihr Unternehmen?

Was beinhaltet die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist eine Folgemaßnahme der ursprünglichen NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Netze und Informationssysteme in der EU zu erhöhen. Auf diese Weise sind unsere wichtigen Systeme besser gegen Angriffe geschützt, so dass Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin normal funktionieren können. Der Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung der Integrität, Verfügbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit kritischer Dienste und Anbieter digitaler Dienste. Dazu gehören Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, Finanzen und digitale Infrastruktur. Sie unterstreicht die Bedeutung proaktiver Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen und zur Gewährleistung der Kontinuität der Dienste.

Diese Richtlinie legt Standards für Cybersicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne fest, die Organisationen umsetzen müssen. Ziel ist es, die Auswirkungen von Vorfällen zu verringern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung grenzüberschreitender Cyber-Bedrohungen zu fördern.

Für wen gilt das NIS2-Gesetz?

Das NIS2-Gesetz gilt für Unternehmen und Organisationen, die kritische Dienste und digitale Dienste innerhalb der EU anbieten. Unter anderem werden Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgrund der Sensibilität der von ihnen verwalteten Daten und der entscheidenden Rolle, die sie in der Gesellschaft spielen, als wesentliche Säulen des NIS2-Gesetzes anerkannt. Diese Einrichtungen müssen besondere Vorschriften und Verpflichtungen einhalten, um die Cybersicherheit zu stärken und den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten. Weitere Schlüsselsektoren sind Banken, Behörden, Energie, Verkehr, Finanzmärkte, Wasserversorger und Luft- und Raumfahrt.

Durch die Verschärfung der Cybersicherheitsmaßnahmen können die Gesellschaft und die Wirtschaft weiterhin normal funktionieren. Beachten Sie, dass die Mitgliedstaaten die Befugnis haben, das NIS2-Gesetz auf andere Sektoren auszuweiten, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Möchten Sie wissen, ob das NIS2-Gesetz auch für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation gilt? Testen Sie es ganz einfach mit diesem Selbsteinschätzungsinstrument der Nationalen Aufsichtsbehörde für die digitale Infrastruktur.

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem neuen Gesetz?

Die NIS2-Richtlinie erlegt Organisationen mehrere Verpflichtungen zur Stärkung der Cybersicherheit und zur Gewährleistung einer wirksamen Reaktion auf Vorfälle auf. Wir haben die wichtigsten Pflichten mit konkreten Beispielen für Sie zusammengefasst:

  • Sorgfaltspflicht bei der Cybersicherheitspolitik: Organisationen müssen selbst proaktiv Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Risiken zu mindern. Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Informationen und Systeme zu schützen. Dazu gehören der Schutz medizinischer Daten vor unbefugtem Zugriff, die Verhinderung von Datenschutzverletzungen und die Gewährleistung der Integrität sensibler Informationen.
  • Pflicht zur Meldung von Vorfällen: Bei schwerwiegenden Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit sind Organisationen verpflichtet, diese Vorfälle den zuständigen nationalen Behörden unverzüglich innerhalb von 24 Stunden zu melden. Darüber hinaus muss innerhalb eines Monats nach dem Vorfall ein Bericht vorgelegt werden. Dies trägt zu einer schnellen und koordinierten Reaktion auf Vorfälle auf nationaler und europäischer Ebene bei. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen und Organisationen solide Reaktionspläne für Vorfälle ausarbeiten und umsetzen. Diese Pläne sollten Verfahren zur Erkennung, Meldung und Behebung von Cybersicherheitsvorfällen enthalten.
  • Registrierung erforderlich: Organisationen, die von NIS2 erfasst werden, müssen sich registrieren lassen. Dadurch kann auf europäischer Ebene ein Überblick darüber geschaffen werden, wie viele Organisationen unter die NIS2 fallen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden und, falls erforderlich, mit anderen betroffenen Mitgliedstaaten ist obligatorisch. Dies wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cybersicherheitsbedrohungen fördern.

Es ist wichtig, Ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu bewerten und gegebenenfalls zu verschärfen. Sie können bereits mit einfachen ersten Schritten beginnen, z. B. mit einer Multi-Faktor-Authentifizierung und der Beschränkung des Zugangs zu kritischen Daten. Darüber hinaus benötigen Sie zum Beispiel eine Risikoanalyse zur Sicherung des Geschäftsbetriebs, einschließlich abgestimmter Maßnahmen zum Schutz des Geschäftsbetriebs. Wir wissen, wie komplex es für Ihre (Gesundheits-)Organisation ist, sich auf das NIS2-Gesetz vorzubereiten und welche Auswirkungen es auf Ihren Geschäftsbetrieb haben wird. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und spezialisierte Beratung, um Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der NIS2-Richtlinie zu unterstützen und Ihre Daten vor Cyberangriffen zu schützen.

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